LSL (Lärmschutzforderung für Luftfahrzeuge) Klausimas1 #56971 Die von deutschen Luftfahrzeugen einzuhaltenden Lärmgrenzwerte sind in den vom Luftfahrtbundesamt herausgegebenen Lärmschutzforderungen für Luftfahrzeuge (LSL) definiert. Mit den LSL wurden Bestimmungen, Hinweise und Verfahren des ICAO-Anhangs 16 in deutsches Recht überführt. |
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