LuftVG (Luftverkehrsgesetz) Klausimas1 #56967 In diesem Gesetz ist u.a. festgelegt, dass ein deutsches Luftfahrzeug nur zum Verkehr zugelassen wird, wenn das durch seinen Betrieb entstehende Geräusch das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. |
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