Gebäudeversicherung

ie Gebäudeversicherung bei Schnee, Sturm und Überschwemmung


Egal ob Hochwasser, Orkane oder Schneechaos: Auch Deutschland bleibt von Naturkatastrophen nicht mehr verschont! Das Wetter spielt verrückt und wird immer extremer. Vor allem die harten Winter greifen Gebäude enorm an. Clevere Hausherren kümmern sich rechtzeitig: Es ist an der Zeit, dass Sie Ihren Gebäudeversicherungsschutz gründlich checken!

Glückliches Ende im Münsterland: Beim Schneechaos im Winter 2005 waren 250.000 Menschen ohne Strom! Doch wer hätte das gedacht: Bald folgte ein Babyboom! "Wir hatten vorher monatlich etwa 50 Geburten. In den Wochen danach waren es bis zu 65. Das lag wohl am Stromausfall", verriet Standesbeamtin Gudrun Frahling aus der Kreisstadt Steinfurt dem Magazin Stern. Glück im Unglück hatten auch Landwirte und geschädigte Hausbesitzer: Der Stromkonzern RWE zahlte für Strommasten, die den Schneemassen und Orkanböen nicht standhielten, 2.8 Millionen Euro Schadenersatz.


 

Wann kommt die Gebäudeversicherung ins Spiel?


Schade, dass Unwetter für die Geschädigten meistens nicht so glücklich ausgehen. Denn Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen nur bei Sturmschäden, die durch Böen ab Windstärke 8 entstanden sind. Das bedeutet, die Windgeschwindigkeit muss mindestens 63 Km/h haben. Die Wohngebäudeversicherung kommt dann für den Schaden auf, wenn z.B. ein Baum durch einen Sturm auf das Haus fällt, der Schornstein durch den Wind umgeknickt wird, wenn der Wind das Dach abdeckt oder Fenster eindrückt. Die Kosten für Leitungswasserschäden durch eingefrorene oder geplatzte Rohre, übernimmt die Gebäudeversicherung nur, wenn der Hausherr nicht wochenlang die Heizung abgedreht hatte oder vergessen hat, den Außenwasserhahn zu entleeren. Ein Fall für die Hausratversicherung ist es dann, wenn z.B. durch das abgedeckte Dach Regenwasser oder Hagel ins Haus eindringt und die Möbel ruiniert. Wenn Sie aber grob fahrlässig handeln und bei Unwettern die Fenster offen lassen, sehen Sie keinen Cent von der Gebäudeversicherung!

 

Ausschlüsse in der Gebäudeversicherung


Nicht in der Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung enthalten, sind Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Überschwemmung. Wollen Sie sich dagegen aber absichern, müssen Sie zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung eine sogenannte Elementarschadenversicherung abschließen! Doch einen Haken gibt es: In Gebieten, wo der Schutz am dringendsten gebraucht wird, bieten Versicherungen den Schutz nicht an oder nur zu einem sehr hohen Preis: "Die Versicherer teilen das Bundesgebiet in vier Gefährdungsklassen auf. In den Klassen 4 und 3, wo es statistisch gesehen einmal alle zehn Jahre bzw. alle 50 Jahre ein Hochwasser gibt, ist fast kein Vertrag zu bekommen", weiß Versicherungsexpertin Dr. Cornelia Nowack von der Stiftung Warentest. Trösten Sie sich: Die meisten Häuser in Deutschland liegen sowieso in Gebieten, wo es laut Statistiken seltener als alle 200 Jahre Hochwasser gibt.

 

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