Durch legislative Maßnahmen zur Fluglärmminderung wie Flugverbote, Flugbeschränkungen lassen sich sehr schnell Fluglärmminderungen erzielen, wenn die ins Auge gefassten Maßnahmen durchsetzbar sind. Eher langfristig wirken Fluglärmzulassungsvorschriften, die nur im internationalen Rahmen wirkungsvoll getroffen werden können. Die wichtigste bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur Fluglärmminderung ist nach wie vor das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30.03.1971, das nach langwierigen Beratungen im Jahr 2007 durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm vom 01.06.2007 novelliert wurde. Eine Bekanntmachung der Neufassung dieses Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm erfolgte am 31.10.2007. |