Lärmzeugnis Question1 #56970 Aufgrund § 10 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilt das Luftfahrt- Bundesamt für in Deutschland registrierte Luftfahrzeuge Lärmzeugnisse, wenn die Einhaltung der Lärmgrenzwerte (§ 3 Abs. 3 LuftVZO) nach den jeweiligen Verfahren der Lärmschutzforderung für Luftfahrzeuge vom 01.01.1991 |
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