FluLärmG (Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm) Thema1 #56966 1971 erließ der Deutsche Bundestag das Fluglärmschutzgesetz. Es sollte die Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen durch Fluglärm schützen. Dabei wurden Lärmschutzbereiche für folgende Gebiete definiert: |
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