LSL (Lärmschutzforderung für Luftfahrzeuge)
Die von deutschen Luftfahrzeugen einzuhaltenden Lärmgrenzwerte sind in den vom Luftfahrtbundesamt herausgegebenen Lärmschutzforderungen für Luftfahrzeuge (LSL) definiert. Mit den LSL wurden Bestimmungen, Hinweise und Verfahren des ICAO-Anhangs 16 in deutsches Recht überführt.