FluLärmG (Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm)
1971 erließ der Deutsche Bundestag das Fluglärmschutzgesetz. Es sollte die Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen durch Fluglärm schützen. Dabei wurden Lärmschutzbereiche für folgende Gebiete definiert: